Unternehmer
§ 14 BGB, natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Zivilrecht · Definitionen
§ 14 BGB, natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
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