Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einer Auflage
Bei einem Vermächtnis, §§ 2147 ff. BGB, hat der Begünstigte einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem Erben, § 2174 BGB. Es ist ein konkrete Begünstigter genannt, so dass ein direkter Anspruch zweckmäßig ist. Bei einer Auflage, §§ 2192 ff. BGB, hat der Begünstigte keinen Anspruch, vielmehr wird eine Verpflichtung des Erben begründet, die gem. § 2194 BGB durchgesetzt werden kann. Die Auflage wird idR angewendet bei Leistungen, bei denen ein bestimmter Begünstigter nicht in Betracht kommt, zB bei der Grab- oder Tierpflege.
Zivilrecht · Familie Erb