Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Unvereinbarkeit

Klausel weicht von einem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab, d.h. die in Frage stehende gesetzliche Regelung muss auf Gerechtigkeitserwägungen beruhen, nicht nur auf Zweckmäßigkeitsvoraussetzungen. Das dispositive Recht hat Leitbildfunktion. Abweichung geschieht ohne sachlich rechtfertigenden Grund. Beispiele: Provisionsanspruch des Maklers ohne Zustandekommen eines Vertrages weicht vom Leitbild des § 652 BGB ab. Weiterzahlungsverpflichtung im Sportstudio während der Ferien ohne Gegenleistung weicht von den §§ 320 ff. BGB ab. Abweichung vom dispositiven Recht signalisiert

Zivilrecht · BGB AT

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz