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Variante 1

Mangelhafte Lieferung / Herstellung führt zu Schäden an anderen Sachen des Käufers / Bestellers: In derartigen Fällen besteht ein Anspruch aus § 823 BGB. Argument: Verletzung des Integritätsinteresses.

Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht

Forderung des Erlöses nach § 285 BGB.

Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht

Volle Haftung des nicht-privilegierten Schädigers ohne Rückgriffsmöglichkeit – nach hM abzulehnen, da schädigendes Verhalten des privilegierten Schädigers gänzlich unberücksichtigt bleibt.

Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht

Verwandte 1. und 2. Ordnung und Großeltern vorverstorben: Ehegatte erbt ganz, § 1931 II BGB

Zivilrecht · Familie Erb

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