Variante 1
Mangelhafte Lieferung / Herstellung führt zu Schäden an anderen Sachen des Käufers / Bestellers: In derartigen Fällen besteht ein Anspruch aus § 823 BGB. Argument: Verletzung des Integritätsinteresses.
Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht
Forderung des Erlöses nach § 285 BGB.
Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht
Volle Haftung des nicht-privilegierten Schädigers ohne Rückgriffsmöglichkeit – nach hM abzulehnen, da schädigendes Verhalten des privilegierten Schädigers gänzlich unberücksichtigt bleibt.
Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht
Verwandte 1. und 2. Ordnung und Großeltern vorverstorben: Ehegatte erbt ganz, § 1931 II BGB
Zivilrecht · Familie Erb