Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Verfügung des Nichtberechtigten

Denkbar ist eine Verfügung des Zwischenmannes als Nichtberechtigter über das noch fremde Recht, die kraft Einwilligung des Eigentümers nach § 185 BGB, welche konkludent in der bindend gewordenen Auflassung gesehen werden kann, doch wirksam ist.

Zivilrecht · Grundstücksrecht ohne Grundpfandrechte

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz