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§ 185 BGB

  • § 185 Abs. 1 BGB
  • § 185 Abs. 1 Satz 1 BGB
  • § 185 Abs. 2 BGB
  • § 185 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB
  • § 185 Abs. 2 Satz 1 BGB
  • § 185 BGB
  • §§ 185 Abs. 1 i.V.m. 362 Abs. 2 BGB
  • §§ 185 Abs. 2 Satz 1, 184 BGB

36 Fundstellenin 13 Schemata

  • 985, 986 und EBVSchema

    Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB:

  • BereicherungsrechtSchema

    § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB · § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB › Entgeltliche Verfügung · § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB › Wirksamkeit gegenüber Berechtigten, §§ 932 ff. BGB; § 892 BGB oder § 185 Abs. 2 BGB: · Scheitert der gutgläubige Erwerb, zB an § 935 BGB, so kann sich der Berechtigte den Anspruch aus § 816 Abs. 1 · Rechtsgrundlagen · Wie wird der Fall bereicherungsrechtlich behandelt, dass zwei Personen auf dieselbe Schuld zahlen? Wie ist der

  • BGB ATSchema

    Lediglich rechtlicher Vorteil, § 107 Fall 1 BGB › Anwendungsbereich über Wortlaut hinaus auch für sog. neutral

  • Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchema

    § 929 Satz 1 BGB › Verfügungsberechtigung (alternativ) · Verfügungsberechtigung (alternativ) › Überwindung der Nichtberechtigung · Überwindung möglich / nicht möglich › nicht möglich · Voraussetzungen › Subjektiv · Eigentumserwerb nach § 956 BGB › Berechtigung der Gestattung

  • Eigentumsvorbehalt und AnwartschaftsrechtSchema

    Durch allgemeine Besitzschutznormen › Herausgabeanspruch des Anwartschaftsberechtigten analog § 985 BGB

  • GrundpfandrechteSchema

    Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Enthaftung einer Sache beim Haftungsverband ist die Beschlagnahme, · Schuldner zahlt: An sich ist es für den Schuldner unerheblich, ob er auf die Forderung oder das dingliche Rech

  • Grundstücksrecht ohne GrundpfandrechteSchema

    Verfügungsberechtigter › Berechtigung durch · Eigentumserwerb an Grundstücken · Geltung des § 878 BGB für Verfügungen eines nicht eingetragenen Nichtberechtigten, der mit Einwilligung des Be · Eigentumserwerb an Grundstücken › Geltung des § 878 BGB für Verfügungen eines nicht eingetragenen Nichtberecht · Ersterwerb › Berechtigung

  • HerausgabeAnspruchsziel

    § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB (Herausgabe des Erlangten) › Wirksam gegenüber Berechtigten · § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB › Wirksamkeit der Verfügung gegenüber dem Berechtigten

  • Pfandrecht an beweglichen SachenSchema

    Ersterwerb › Verfügungsberechtigung des Verpfänders · Schutz des Werkunternehmers bei Reparatur bestellerfremder Sachen

  • Schuldrecht Allgemeiner TeilSchema

    Zulässigkeit einer Einziehungsermächtigung · Zulässigkeit einer Einziehungsermächtigung › Bei der gerichtlichen Durchsetzung einer Forderung im Rahmen eine · Schuldübernahme › Arten

  • SonstigesSchema

    Verfügungsberechtigung · Ersterwerb des Pfandrechts › Berechtigung · Berechtigung · Ersterwerb einer Hypothek, §§ 873 Abs. 1 F. 2, 1113 ff. BGB · Erwerb einer Grundschuld › Ersterwerb einer Grundschuld, §§ 873, 1191 BGB

  • ZPOSchema

    Kläger macht fremdes Recht in eigenem Namen geltend, Prozessführungsbefugnis (+), falls › gewillkürte Prozesss

  • ZPOSchema

    Kläger macht fremdes Recht in eigenem Namen geltend, Prozessführungsbefugnis (+), falls › gewillkürte Prozesss

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