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§ 185 BGB

  • § 185 Abs. 1 BGB
  • § 185 Abs. 1 Satz 1 BGB
  • § 185 Abs. 2 BGB
  • § 185 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB
  • § 185 Abs. 2 Satz 1 BGB
  • § 185 BGB
  • §§ 185 Abs. 1 i.V.m. 362 Abs. 2 BGB
  • §§ 185 Abs. 2 Satz 1, 184 BGB

Verfügung eines Nichtberechtigten

(1) Eine Verfügung, die ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand trifft, ist wirksam, wenn sie mit Einwilligung des Berechtigten erfolgt.

(2) Die Verfügung wird wirksam, wenn der Berechtigte sie genehmigt oder wenn der Verfügende den Gegenstand erwirbt oder wenn er von dem Berechtigten beerbt wird und dieser für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt haftet. In den beiden letzteren Fällen wird, wenn über den Gegenstand mehrere miteinander nicht in Einklang stehende Verfügungen getroffen worden sind, nur die frühere Verfügung wirksam.

30 Fundstellenin 11 Schemata

  • 985, 986 und EBVSchema

    Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB:

  • BereicherungsrechtSchema

    § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB · § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB › Entgeltliche Verfügung · § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB › Wirksamkeit gegenüber Berechtigten, §§ 932 ff. BGB; § 892 BGB oder § 185 Abs. 2… · Scheitert der gutgläubige Erwerb, zB an § 935 BGB, so kann sich der Berechtigte den Anspruch aus § 816 Abs. 1… · Rechtsgrundlagen · Wie wird der Fall bereicherungsrechtlich behandelt, dass zwei Personen auf dieselbe Schuld zahlen? Wie ist…

  • BGB ATSchema

    Lediglich rechtlicher Vorteil, § 107 Fall 1 BGB › Anwendungsbereich über Wortlaut hinaus auch für sog…

  • Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchema

    § 929 Satz 1 BGB › Verfügungsberechtigung (alternativ) · Verfügungsberechtigung (alternativ) › Überwindung der Nichtberechtigung · Überwindung möglich / nicht möglich › nicht möglich · Voraussetzungen › Subjektiv · Eigentumserwerb nach § 956 BGB › Berechtigung der Gestattung

  • Eigentumsvorbehalt und AnwartschaftsrechtSchema

    Durch allgemeine Besitzschutznormen › Herausgabeanspruch des Anwartschaftsberechtigten analog § 985 BGB

  • GrundpfandrechteSchema

    Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Enthaftung einer Sache beim Haftungsverband ist die Beschlagnahme… · Schuldner zahlt: An sich ist es für den Schuldner unerheblich, ob er auf die Forderung oder das dingliche…

  • Grundstücksrecht ohne GrundpfandrechteSchema

    Verfügungsberechtigter › Berechtigung durch · Eigentumserwerb an Grundstücken · Geltung des § 878 BGB für Verfügungen eines nicht eingetragenen Nichtberechtigten, der mit Einwilligung des… · Eigentumserwerb an Grundstücken › Geltung des § 878 BGB für Verfügungen eines nicht eingetragenen… · Ersterwerb › Berechtigung

  • HerausgabeAnspruchsziel

    § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB (Herausgabe des Erlangten) › Wirksam gegenüber Berechtigten · § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB › Wirksamkeit der Verfügung gegenüber dem Berechtigten

  • Pfandrecht an beweglichen SachenSchema

    Ersterwerb › Verfügungsberechtigung des Verpfänders · Schutz des Werkunternehmers bei Reparatur bestellerfremder Sachen

  • Schuldrecht ATSchema

    Zulässigkeit einer Einziehungsermächtigung · Zulässigkeit einer Einziehungsermächtigung › Bei der gerichtlichen Durchsetzung einer Forderung im Rahmen… · Schuldübernahme › Arten

  • ZPOSchema

    Kläger macht fremdes Recht in eigenem Namen geltend, Prozessführungsbefugnis (+), falls › gewillkürte…