Zinsen
Umfasst sind „Zinsen und Kosten“, Kosten sind z.B. Mahnkosten, Gutachterkosten. Normen: §§ 246, 247, 288, 291 BGB, 352 HGB. Zinsbeginn: § 187 Abs. 1 BGB beachten und ggf. unterschiedliche Zeiträume abgrenzen! Weicht Entscheidung bzgl. Zinsen vom Antrag ab: Im Übrigen wird die Klage wegen des weitergehenden Zinsanspruchs abgewiesen.
Zivilrecht · Urteilsformel