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§ 254 BGB

  • § 254 Abs. 1 BGB
  • § 254 Abs. 2 BGB
  • § 254 BGB

27 Fundstellenin 12 Schemata

  • ArbeitsrechtSchema

    Einschränkung in Bezug auf Schäden, die AN im Zusammenhang mit Arbeitstätigkeit dem AG zufügt, Argument: volle · Umfang bestimmt sich nach dem Verschuldensgrad, mit dem AN den Schaden verursacht hat › normale (= mittlere) F

  • BGB ATSchema

    Inhaltliche Übereinstimmung und Vollständigkeit von Angebot und Annahme › Schadensersatz wg. schuldhafter Veru · Eigene Willenserklärung des Vertreters › Bote ohne Botenmacht · Kein Missbrauch › Eine echte Ausnahme vom Abstraktionsprinzip liegt erst dann vor, wenn man mit der h.L. nach · § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 / Abs. 3 BGB › Anwendbarkeit · Anfechtungserklärung · Anspruch aus § 122 BGB (Schadensersatz)

  • DefinitionenSchema

    Rechtsverweisung › Rechtsgrundverweisungen: Verweisung auf die gesamte Norm, also TB und RF · Vorhalte- und Vorsorgekosten

  • Delikts- und SchadensrechtSchema

    Haftungsausfüllender Tatbestand, insbesondere Schaden, Zurechnung, Art und Umfang des Ersatzes › Haftungsbesch · Normative Korrektur der Schadensermittlung › Bemessung des Anspruchs: „billige Entschädigung“ · Normative Korrektur der Schadensermittlung › Nach teleologischer Auslegung (hM) betrifft § 254 II 2 BGB sowohl · Normative Korrektur der Schadensermittlung › Haftungsbeschränkungen

  • Einarbeiten 1Schema
  • EntscheidungsgründeSchema

    Anspruch entstanden › der Höhe nach

  • EntscheidungsgründeSchema

    Anspruch entstanden › der Höhe nach

  • Grundrechte contSchema

    Art. 14 GG (Eigentumsgarantie) › Materielle Rechtmäßigkeit der Enteignungsmaßnahme

  • Kapitel 3 Vertragliche und Quasi-vertragliche SonderverbindungenSchema

    Geschäftsführer › Fallgruppe: Selbstaufopferung im Straßenverkehr

  • SchadensersatzAnspruchsziel

    Haftungsausfüllender Tatbestand › Haftungsbeschränkung, -kürzung

  • Schuldrecht Allgemeiner TeilSchema

    Entbehrlichkeit der Frist

  • Verwaltungsrecht ATSchema

    § 280 Abs. 1 BGB im öffentlichen Recht › Rechtsfolge · § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG › Haftungsausschlüsse und –beschränkungen · Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungs- oder Unterlassungsanspruch lässt sich aus §§ 1004, 906 BGB analog o · Anspruch aus Aufopferungsgewohnheitsrecht

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