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§ 254 BGB

  • § 254 Abs. 1 BGB
  • § 254 Abs. 2 BGB
  • § 254 BGB

Mitverschulden

(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.

(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.

25 Fundstellenin 10 Schemata

  • ArbeitsrechtSchema

    Einschränkung in Bezug auf Schäden, die AN im Zusammenhang mit Arbeitstätigkeit dem AG zufügt, Argument… · Umfang bestimmt sich nach dem Verschuldensgrad, mit dem AN den Schaden verursacht hat › normale (= mittlere)…

  • BGB ATSchema

    Inhaltliche Übereinstimmung und Vollständigkeit von Angebot und Annahme › Schadensersatz wg. schuldhafter… · Eigene Willenserklärung des Vertreters › Bote ohne Botenmacht · Kein Missbrauch › Eine echte Ausnahme vom Abstraktionsprinzip liegt erst dann vor, wenn man mit der h.L. nach… · § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 / Abs. 3 BGB › Anwendbarkeit · Anfechtungserklärung · Anspruch aus § 122 BGB (Schadensersatz)

  • DefinitionenSchema

    Rechtsverweisung › Rechtsgrundverweisungen: Verweisung auf die gesamte Norm, also TB und RF · Vorhalte- und Vorsorgekosten

  • Delikts- und SchadensrechtSchema

    Haftungsausfüllender Tatbestand, insbesondere Schaden, Zurechnung, Art und Umfang des Ersatzes ›… · Normative Korrektur der Schadensermittlung › Bemessung des Anspruchs: „billige Entschädigung“ · Normative Korrektur der Schadensermittlung › Nach teleologischer Auslegung (hM) betrifft § 254 II 2 BGB… · Normative Korrektur der Schadensermittlung › Haftungsbeschränkungen

  • EntscheidungsgründeSchema

    Anspruch entstanden › der Höhe nach

  • GrundrechteSchema

    Art. 14 GG (Eigentumsgarantie) › Materielle Rechtmäßigkeit der Enteignungsmaßnahme

  • VertragsrechtSchema

    Geschäftsführer › Fallgruppe: Selbstaufopferung im Straßenverkehr

  • SchadensersatzAnspruchsziel

    Haftungsausfüllender Tatbestand › Haftungsbeschränkung, -kürzung

  • Schuldrecht ATSchema

    Entbehrlichkeit der Frist

  • Verwaltungsrecht ATSchema

    § 280 Abs. 1 BGB im öffentlichen Recht › Rechtsfolge · § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG › Haftungsausschlüsse und –beschränkungen · Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungs- oder Unterlassungsanspruch lässt sich aus §§ 1004, 906 BGB analog… · Anspruch aus Aufopferungsgewohnheitsrecht