§ 398 BGB
- § 398 BGB
- § 398 S. 2 BGB
- §§ 398 ff. BGB
- §§ 398 ff., 401 BGB
- §§ 398 ff., 873, 925, 929 ff. BGB
- §§ 398, 1153 Abs. 1 BGB
- §§ 398, 1154 BGB
- §§ 398, 401 BGB
- §§ 398, 413 BGB
- §§ 398, 433 Abs. 2 BGB
29 Fundstellenin 16 Schemata
- BereicherungsrechtSchema
Zessionsfälle, zB Sicherungszession einer in Wahrheit nicht bestehenden Forderung › Denkbar ist, die Zessionsf
- BesitzSchema
Erwerb des mittelbaren Besitzes
- Die Zivilrechtsklausur im Juristischen Examen für Dummies (mit Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht)Schema
- Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchema
Übergabe oder Übergabesurrogate › Übergabesurrogat gem. §§ 930 oder 931 BGB · Übergabesurrogat gem. §§ 930 oder 931 BGB › § 931 BGB: Übergabe kann ersetzt werden durch Abtretung (§§ 398 ff
- Eigentumsvorbehalt und AnwartschaftsrechtSchema
Verlängerter Eigentumsvorbehalt › Zweck
- ErfüllungAnspruchsziel
Allgemein: Vertraglicher Primäranspruch
- GesellschaftsrechtSchema
Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaften › Entstehung, zum Gesellschaftsvermögen gehören: · Gesellschafterwechsel bei GbR / OHG / KG › Durch Abtretung des Gesellschaftsanteils
- GrundpfandrechteSchema
Voraussetzungen: › Kein Verlust · Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Enthaftung einer Sache beim Haftungsverband ist die Beschlagnahme, · Inwieweit entsteht eine Hypothek, wenn Einigung und Eintragung sich nicht decken? In Divergenzfällen entsteht · Prüfungsort · Schuldner zahlt: An sich ist es für den Schuldner unerheblich, ob er auf die Forderung oder das dingliche Rech
- Grundstücksrecht ohne GrundpfandrechteSchema
Erwerb der Vormerkung · Erwerb der Vormerkung › Zweiterwerb · Zweiterwerb › vom Berechtigten, §§ 398, 401 BGB analog durch mittelbar rechtsgeschäftlichen Erwerb · vom Nichtberechtigten › Umstritten: Ob in den übrigen Fällen, wenn der gesicherte Anspruch zwar dem Veräußerer
- Kapitel 3
Vertragliche und Quasi-vertragliche SonderverbindungenSchema
Abtretung, §§ 398 ff. BGB
- Rechtsvernichtende EinwendungenSchema
- Schuldrecht Allgemeiner TeilSchema
- SicherungsübereignungSchema
Recht und Pflichten des Sicherungsgebers im Rahmen der Sicherungsabrede
- SonstigesSchema
Zweiterwerb des Pfandrechts, § 1250 BGB · Zweiterwerb der Vormerkung analog § 401 BGB · Zweiterwerb einer Hypothek
- ZPOSchema
- ZPOSchema