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§ 719 BGB

  • § 719 Abs. 1 Alt. 1 BGB
  • § 719 Abs. 1 Alt. 2 BGB
  • § 719 BGB
  • §§ 719, 1419 BGB
  • §§ 719, 2038, 2040 BGB

Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert

Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.

  • § 719 BGB

    Völlig anderer Regelungsgegenstand: Entstehung im Verhältnis zu Dritten

    Ein Zitat '§ 719 BGB' aus altem Skript trifft heute eine andere Norm · geändert seit 1.1.2024

6 Fundstellenin 5 Schemata

  • ErbrechtSchema

    Erbengemeinschaft › Verfügung eines Miterbes über seine Anteile am Nachlass oder an einzelnen Nachlassgegenstä

  • Familie ErbSchema

    Verfügung eines Miterbes über seine Anteile am Nachlass oder an einzelnen Nachlassgegenständen:

  • GesellschaftsrechtSchema

    Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaften · Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaften › Verfügungen, grds. nur durch alle Gesellschafter zusammen,

  • ZPOSchema

    Zulässigkeit der Streitgenossenschaft › Prozessual oder materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft, §

  • ZPOSchema

    Zulässigkeit der Streitgenossenschaft › Prozessual oder materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft, §

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