§ 719 BGB
- § 719 Abs. 1 Alt. 1 BGB
- § 719 Abs. 1 Alt. 2 BGB
- § 719 BGB
- §§ 719, 1419 BGB
- §§ 719, 2038, 2040 BGB
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
§ 719 BGB
Völlig anderer Regelungsgegenstand: Entstehung im Verhältnis zu Dritten
Ein Zitat '§ 719 BGB' aus altem Skript trifft heute eine andere Norm · geändert seit 1.1.2024
6 Fundstellenin 5 Schemata
- ErbrechtSchema
Erbengemeinschaft › Verfügung eines Miterbes über seine Anteile am Nachlass oder an einzelnen Nachlassgegenstä
- Familie ErbSchema
Verfügung eines Miterbes über seine Anteile am Nachlass oder an einzelnen Nachlassgegenständen:
- GesellschaftsrechtSchema
Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaften · Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaften › Verfügungen, grds. nur durch alle Gesellschafter zusammen,
- ZPOSchema
Zulässigkeit der Streitgenossenschaft › Prozessual oder materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft, §
- ZPOSchema
Zulässigkeit der Streitgenossenschaft › Prozessual oder materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft, §