§ 985 BGB
- § 985 BGB
- §§ 985 f. BGB
- §§ 985 ff. BGB
- §§ 985 i.V.m. 1227 BGB
- §§ 985 i.V.m. 285 BGB
- §§ 985, 1007 BGB
- §§ 985, 285 BGB
- §§ 985, 812 BGB
- §§ 985, 987 ff. BGB
47 Fundstellenin 17 Schemata
- 985, 986 und EBVSchema
Neben § 47 InsO und §§ 1361a/b BGB bzw. §§ 13, 14, 17 ff. LPartG (-) › Neben vertraglichen Herausgabeansprüche · § 986 Abs. 2 BGB (analog) (mitgenommenes Recht zum Besitz) › Zurückbehaltungsrecht als Recht zum Besitz · Rechtsfolge › Herausgabe des unmittelbaren Besitzes vom mittelbaren Besitzer · Rechtsfolge › Anwendbarkeit des § 285 BGB · §985 BGB › Rechtsfolge · Anwendbarkeit der Verzugsregeln auf § 985 BGB
- BereicherungsrechtSchema
Nach § 817 Satz 2 BGB ist die Kondiktion einer Leistung ausgeschlossen, deren Annahme durch den Empfänger gese · Scheitert der gutgläubige Erwerb, zB an § 935 BGB, so kann sich der Berechtigte den Anspruch aus § 816 Abs. 1 · § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB › Fraglich Abzug von Verwendungen auf den Verfügungsgegenstand iSv § 818 Abs. 3 Fall 2 · § 812 Abs. 1 1 Alt. 2 BGB (allgemeine Eingriffskondiktion) › Anwendbarkeit · § 812 Abs. 1 1 Alt. 2 (Rückgriffskondiktion) › Ausschluss der Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Wertersatz · Ausschluss der Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Wertersatz bei Entreicherung, § 818 Abs. 3 BGG › Abzugsfä
- BesitzSchema
§ 868 BGB (Mittelbarer Besitz) · Kein Erlöschen des Anspruchs gem. § 864 BGB; keine Einwendungen › § 864 BGB · Besitzkondiktion › Anwendbarkeit
- BGB ATSchema
Rechtsfolge › Ist bei Sitten- oder Verbotswidrigkeit wegen Übermaßes, z.B. Sittenwidrigkeit der Bürgschaft, ei · Verjährung
- DefinitionenSchema
- Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchema
Übergabesurrogat gem. §§ 930 oder 931 BGB › § 931 BGB: Übergabe kann ersetzt werden durch Abtretung (§§ 398 ff · § 931 BGB: Übergabe kann ersetzt werden durch Abtretung (§§ 398 ff. BGB) eines Herausgabeanspruchs gegen einen · Abtretung des Herausgabeanspruchs nach §§ 398 ff. BGB: Besteht neben dem Anspruch aus § 985 BGB noch ein weite · Wie erfolgt die Veräußerung, wenn der Veräußerer nur einen Anspruch aus § 985 BGB hat, den er abtreten könnte? · § 931 BGB analog für besitzlose Sachen › , bloße Einigung genügt für Eigentumsübergang, Argumente: · Möglichkeiten, eine beim Besitzmittler befindliche Sache zu veräußern
- EigentumsschutzSchema
Kann gem. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB auch schon Unterlassung der erstmalig bevorstehenden Beeinträchtigung verla
- Eigentumsvorbehalt und AnwartschaftsrechtSchema
vor Beeinträchtigungen des Anwartschaftsrechts durch Dritte › Durch allgemeine Besitzschutznormen
- ErbrechtSchema
Erbschaftsbesitzer
- Familie ErbSchema
Besonderheiten des Erbschaftsanspruchs gem. §§ 2018 ff. BGB ggü § 985 BGB:
- Grundstücksrecht ohne GrundpfandrechteSchema
Bestand des nachweislich falschen aber eingetragenen Datums › Ansprüche auf Besitzherausgabe · Erwerb der Vormerkung › Bestand des nachweislich falschen aber eingetragenen Datums
- HerausgabeAnspruchsziel
- Kapitel 3
Vertragliche und Quasi-vertragliche SonderverbindungenSchema
§ 566 BGB
- Pfandrecht an beweglichen SachenSchema
Schutz des Pfandgläubigers · Ansprüche aus Herausgabe der Valuta (= des Erlangten)
- SonstigesSchema
Erlösherausgabe aus
- ZPOSchema
Pfändung beweglicher Sachen
- ZPOSchema
Pfändung beweglicher Sachen