§ 131 HGB
Diese Vorschrift steht heute an anderer Stelle: § 130 HGB. MoPeG: Auflösungsgründe ist heute § 130 HGB. Die Schemata unten zitieren noch die alte Nummer. Zur Absatzfolge sagt das Änderungsregister nichts — die gehört am Normtext nachgesehen.
- § 131 Abs. 1 Nr. 1 HGB
- § 131 Abs. 1 Nr. 2 HGB
- § 131 Abs. 1 Nr. 3 HGB
- § 131 Abs. 1 Nr. 4 HGB
- § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB
- § 131 Abs. 3 Nr. 2 HGB
- § 131 Abs. 3 Nr. 3 HGB
- § 131 Abs. 3 Nr. 4 HGB
- § 131 Abs. 3 Nr. 5 HGB
- § 131 Abs. 3 Nr. 6 HGB
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
§ 131 HGB
MoPeG: Auflösungsgründe ist heute § 130 HGB
§ 131 HGB→§ 130 HGB
Zitierkette '§§ 128, 130 HGB analog' für die GbR doppelt überholt · umnummeriert seit 1.1.2024
6 Fundstellenin 1 Schema
- GesellschaftsrechtSchema
Gesetzliche Ausscheidungsgründe › OHG / KG · Ausscheiden eines Gesellschafters aus GbR / OHG / KG › Vertragliche Ausscheidungsgründe · Eintritt und Gesellschafterwechsel bei GbR / OHG / KG › Fortbestand der Gesellschaft · Zusammensetzung der Gesellschaft › Grundsatz: Fortsetzung unter übrigen Gesellschaftern · Auflösungsgründe › OHG / KG · OHG / KG › ZV wegen einer Privatverbindlichkeit eines Gesellschafters