§ 238 ZPO
- § 238 Abs. 1 ZPO
- § 238 Abs. 4 ZPO
- §§ 238 Abs. 4 und 344 ZPO
4 Fundstellen
- Noch einarbeitenSchema
Schriftsatz (wenn hier Fehler auftauchen, gibt es maximal 4 Punkte in der Klausur) › „Es wird festgestellt, da
- StrafrechtSchema
, Argument: im Zivilprozess gilt der Beibringungsgrundsatz, § 85 Abs. 2 ZPO ist ein Ausfluss davon, daher wäre
- UrteilsformelSchema
Klausurrelevante Sonderkonstellationen › Beweisaufnahme verursacht immer Mehrkosten!
- UrteilsformelSchema
Klausurrelevante Sonderkonstellationen › Beweisaufnahme verursacht immer Mehrkosten!