Denken im System
Die rechtliche Vorteilhaftigkeit ist auch in anderem Zusammenhang von Bedeutung: So gilt in teleologischer Reduktion des § 181 BGB das Verbot des Insichgeschäfts nicht, der für den Betreuer angeordnete Einwilligungsvorbehalt entfällt, § 1903 Abs. 2 BGB [heute § 1825 BGB], und die Beschränkungen der § 1629 Abs. 2, § 1795 BGB gelten nicht.
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