Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Immer beachten

Verfahrensfehler können bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens geheilt werden, § 45 VwVfG, und ein Aufhebungsanspruch kann insoweit ausgeschlossen sein, § 46 VwVfG. Auch Ermessensfehler sind in Grenzen heilbar, § 114 Satz 2 VwGO.

Referendariat · Anwaltsklausur

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz