Schuldner zahlt
An sich ist es für den Schuldner unerheblich, ob er auf die Forderung oder das dingliche Recht zahlt, weil die Forderung stets erlischt: entweder nach § 362 BGB oder nach dem Rechtsgedanken des § 364 Abs. 2 BGB. Aber: Zahlt der Schuldner auf die Hypothek, so erlischt diese, während sie bei Zahlung auf die Forderung noch den Regressanspruch gegen den Eigentümer sichern kann (§ 1164 BGB).
Zivilrecht · Grundpfandrechte