Ziel
Herausgabe des Ersatzes oder Abtretung des Ersatzanspruchs
Zivilrecht · Surrogatsherausgabe
Herstellung einer Bindungswirkung bei eventuellem Prozess gegen Verkündeten. Möglich bei Klageerhebung und während des Rechtsstreits; stets unbedingt und nicht nur hilfsweise. Auch: im selbständigen Beweisverfahren. Gem. § 841 (Drittschuldnerklage) ist Streitverkündung vorgeschrieben. Streitverkündung enthaltender Schriftsatz muss für die nach § 73 Satz 2 ZPO erforderliche Zustellung notwendige ladungsfähige Anschrift beinhalten und hinreichenden Vortrag zu dem möglichen Anspruch gegen den Streitverkündeten enthalten. Wegen der Wirkung des § 74 Abs. 3 ZPO ist es ratsam, den Streit möglichst fr
Zivilrecht · Anwaltsklausur
Widerlegbare Vermutung, dass die Sache im Eigentum des schuldenden Ehegatten steht
Zivilrecht · Familienrecht
Grundsätzlich entsteht Miteigentum, §§ 741 ff. BGB, nach Anteil der Werte, § 947 Abs. 1 BGB. Auseinandersetzung gem. §§ 749 ff. BGB. Ausnahmsweise Alleineigentum, wenn eine Sache als Hauptsache anzusehen ist, § 947 Abs. 2 BGB. Ausgleich dann gem. § 951 BGB.
Zivilrecht · Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Befriedigung des Gläubigers durch den Zugriff auf sämtliche Vermögensgegenstände des Schuldners:
Zivilrecht · ZPO
Gericht erklärt ZV für unzulässig.
Zivilrecht · ZPO
Gericht erklärt ZV für unzulässig. Kläger wendet sich, als Vollstreckungsschuldner, gegen den titulierten Anspruch und damit gegen die Vollstreckung insgesamt, weil dem Gläubiger der zu vollstreckende Anspruch nicht oder nicht in dem geltend gemachten Umfang zusteht. Beseitigung der Vollstreckungsfähigkeit des titulierten Anspruchs, indem materiell-rechtliche Einwendungen oder Einreden gegen den zu vollstreckenden Anspruch erhoben werden.
Zivilrecht · ZPO
Ablehnung mit Als-wahr-Unterstellung
Referendariat · Strafrecht