Surrogatsherausgabe
Zivilrecht · Anspruchsgrundlagen · 13 Prüfungspunkte
Rechtsstand: gegen das Änderungsregister 2015–2026 geprüft, keine Treffer. Das Material stammt aus 2014/2015; eine redaktionelle Durchsicht steht aus.
§ 285 BGB (Herausgabe des stellvertretenden commodum)
Definition
- Ziel
Herausgabe des Ersatzes oder Abtretung des Ersatzanspruchs
Erläuterung
Ziel: Herausgabe des Ersatzes oder Abtretung des Ersatzanspruchs
1.Wirksames Schuldverhältnis
2.Unmöglichkeit der Leistung
3.Erlangung eines Ersatzes oder eines Ersatzanspruchs
4.Infolge der Unmöglichkeit (adäquater Ursachenzusammenhang)
5.Erlangung des Ersatzes für (!) den geschuldeten Gegenstand (Identität)
§§ 662, 667 BGB
§§ 675, 667 BGB
§ 346 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 BGB
§§ 677, 681 Satz 2, 667 BGB
§§ 687 Abs. 2 Satz 1, 681 Satz 2, 667 BGB