Umstritten ist die Zurechnung von Hilfspersonen
Nicht gem. § 278 BGB, da ein nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis kein Schuldverhältnis ist. Nicht gem. § 831 BGB, da § 912 BGB außerhalb des Deliktsrechts steht. Gem. § 166 BGB analog nur bei Architekten, nicht bei Bauunternehmer, weil nicht Repräsentant des Überbauers.
Zivilrecht · Eigentumsschutz