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Ausnahme

OLG ordnet Fortdauer der Untersuchungshaft an, § 121 Abs. 2 StPO. Unter „derselben Tat“ ist nicht die prozessuale Tat zu verstehen, sondern dasselbe Verfahren. Grund: Andernfalls könnte bei einem Strafverfahren wegen verschiedener Taten die Dauer der Untersuchungshaft durch ein „Nachschieben“ von Haftbefehlen für andere „in Reserve gehaltene“ Tatvorwürfe beliebig verlängert werden. In solchen Fällen kann das OLG möglicherweise aus „wichtigem Grund“ eine Haftverlängerung nach § 121 Abs. 1 StPO anordnen. Kein „wichtiger Grund“ i.S.d. Vorschrift ist i.d.R. die Verzögerung des Verfahrens durch Übe

Strafrecht · StPO

Mangel nicht evident, dann mit Prüfung der vermeintlich vollendeten Tat beginnen.

Strafrecht · Versuch

Existenzgefährdung des Betriebs

Zivilrecht · Arbeitsrecht

Indizienkette (= Verdichtung des Beweiswerts) lässt einen Schluss auf Hauptbeweistatsache zu.

Zivilrecht · Noch einarbeiten

Keine Sicherheitsleistung bei § 708 Nr. 1-3 ZPO und § 713 ZPO (Berufungssumme von 600 Euro nicht erreicht und Berufung nicht ausdrücklich zugelassen; in der Klausur grds. nur bei mehreren Beklagten oder bei Teilsäumnis bzw. Teilanerkenntnis)

Zivilrecht · Urteilsformel

Keine Sicherheitsleistung, aber mit Abwendungsbefugnis, § 708 Nr. 4-11, § 711 ZPO

Zivilrecht · Urteilsformel

Sind die Kosten gem. § 92 Abs. 1 Satz 2 ZPO „gegeneinander aufgehoben“ worden, besteht hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten kein Erstattungsanspruch.

Zivilrecht · Urteilsformel

Wenn der Erklärende auf eine vorformulierte Erklärung des Empfängers Bezug nimmt (Vordruck, Speisekarte, usw.) soll auf die Sicht des Erklärenden abzustellen sein. Beispiel: Gast bestellt nach veralteter Karte in einem Restaurant ein Gericht zu einem Preis, der in der neuen Karte erhöht wurde.

Zivilrecht · BGB AT

Transparenzkontrolle wird immer durchgeführt, auch bei Klauseln, für welche die Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB an sich nicht eröffnet ist. Dies gilt auch für preisbestimmende und leistungsbeschreibende Klauseln (die also im übrigen gemäß Abs. 1 kontrollfrei sind). Ferner: § 310 Abs. 1, Abs. 2 und 3 Nr. 3, Abs. 4.

Zivilrecht · BGB AT

Teleologische Reduktion des § 167 Abs. 2 BGB, abgeleiteter Formzwang. Grund: Unter bestimmten Umständen kann die Vollmachterteilung die gleiche Wirkung haben, wie die Vornahme des Rechtsgeschäftes. Das ist der Fall, wenn der Vertretene durch die Vollmacht bereits dem Rechtsgeschäft vergleichbar gebunden ist. Es besteht dann die Gefahr, dass die Warnfunktion des Formzwanges unterlaufen wird. Daher wird § 167 Abs. 2 BGB teilweise teleologisch reduziert, so dass die Vollmacht in der Weise formbedürftig ist, wie das Vertretergeschäft einer Form bedarf. Beispiele:

Zivilrecht · BGB AT

Geschäftsunfähigkeit gem. §§ 104, 105 BGB

Zivilrecht · BGB AT

Einwilligungsvorbehalt gem. § 1903 BGB [heute § 1825 BGB] - Wirksamkeit der Willenserklärung des Betreuten ist von der Einwilligung des Betreuers abhängig, soweit erforderlich. § 1903 II, III BGB muss beachtet werden!

Zivilrecht · Familie Erb

Durchgriffshaftung gegen Gesellschafter bei Rechtsformmissbrauch, § 242 BGB

Zivilrecht · Gesellschaftsrecht

Lehre vom Missbrauch der Vertretungsmacht (Kollusion, Evidenz)

Zivilrecht · Handelsrecht

Dinglich Berechtigter, z.B. Nießbrauch, § 954 BGB; Nutzungsberechtigter i.S.v. § 954 BGB ist nur der dinglich Berechtigte, z.B. Erbbaurecht, § 1013 BGB, Nießbrauch, §§ 1030, 1039 BGB oder Nutzpfandrechte, § 1213 BGB. Pächter hingegen ist obligatorisch Berechtigter. Er kann Eigentum gem. § 956 BGB erwerben.

Zivilrecht · Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

Fall des § 955 BGB (praktisch selten), § 955 BGB

Zivilrecht · Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

Aneignungsgestattung gegenüber dem obligatorisch Berechtigten, § 956 Abs. 1 BGB

Zivilrecht · Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

Abgeleitete Aneignungsgestattung, § 956 Abs. 2 BGB

Zivilrecht · Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

Nach § 619a BGB ist im Arbeitsrecht das Vertretenmüssen durch den Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen.

Zivilrecht · Schuldrecht Allgemeiner Teil

Rückgriff auf die Surrogationstheorie, d.h. Verpflichtung zur Gegenleistung bleibt bestehen und es besteht die Schadensersatzpflicht in voller Höhe entsprechend der unmöglichen Leistung, falls die Gegenleistung bereits erbracht wurde oder noch erbracht wird (Wahlrecht des Gläubigers), z.B. weil der Gläubiger ein besonderes Interesse hat seine Gegenleistung zu erbringen (i.d.R. bei einem Tauschvertrag).

Zivilrecht · Schuldrecht Allgemeiner Teil

Bei behebbaren Mängeln gem. § 323 Abs. 2 BGB, 440 BGB; bei Unmöglichkeit der Nacherfüllung gem. § 326 Abs. 5 BGB

Zivilrecht · Kapitel 3 Vertragliche und Quasi-vertragliche Sonderverbindungen

Bei 80 Abs. 2 Nr. 4 geht auch dass Vollziehungsinteresse vor bei überschießendem öffentlichen Interesse

Öffentliches Recht · POR

Volle gerichtliche Überprüfung bei Ermessensreduzierung auf Null

Öffentliches Recht · Verwaltungsrecht AT

Funktionstheorie: Bei Amtswaltern mit echter Doppelstellung, z.B. Landrat, haftet diejenige Körperschaft, deren Aufgabe wahrgenommen wurde.

Öffentliches Recht · Verwaltungsrecht AT

Wenn ansonsten das Recht des Antragstellers vereitelt würde oder die Folgen unerträglich wären. Es muss dann aber auch eine hohe Wahrscheinlichkeit des Obsiegens in der Hauptsache bestehen.

Öffentliches Recht · VwGO 2.0 Verfahrensarten

Alibi-Beweis: vorneweg, z.B. alle am 5.1.2007 begangenen Taten, weil „nicht am Tatort“.

Referendariat · Strafrecht

Gebot der Natur der Sache, d.h. sofortige Vollziehung ist bereits aus der Natur des VA so dringlich, dass besondere, darüber hinausgehende Gründe sich nicht finden lassen, z.B. bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Ordnungsfunktion des formellen Baurechts, dem gesetzestreuen Bürger darf kein Nachteil gegenüber dem gesetzestreuen entstehen.

Referendariat · Öffentliches Recht

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchverfahrens und der Anfechtungsklage

Referendariat · Öffentliches Recht

Rechtsweg bei Eilbedürftigkeit kann genannt werden

Referendariat · Öffentliches Recht

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