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Erledigung

Zivilrecht · ZPO · 28 Prüfungspunkte

1 bekannte Änderung seit Entstehung des Schemas

Das Material stammt aus 2014/2015 und ist hier noch nicht nachgeführt. Lies das Schema mit dieser Liste daneben.

Die Änderungen im Einzelnen (1)
  • § 91a ZPO

    Mittelbar betroffen: § 91a Abs. 2 ZPO verweist auf den Beschwerdewert des § 511 ZPO; die Norm selbst ist seit 2004 unverändert

    Die Beschwerdefähigkeit der Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung verschiebt sich, ohne dass § 91a ZPO geändert wurde · geändert seit 1.1.2026

Die Liste entsteht maschinell aus einem Register von 469 belegten Gesetzesänderungen und ist nicht abschließend. Sie ersetzt den Blick in den geltenden Normtext nicht.

Erledigung
Einseitige Erledigterklärung, § 264 Nr. 2, Nr. 3 ZPO
Erläuterung

Stets zulässige Klageänderung, daher Aufbau wie bei einer solchen.

Tatbestand
Definitionen
Neuer Antrag des Klägers. Beispiel

Daraufhin erklärt der Kläger in der mündlichen Verhandlung vom... den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. (Dieser eigentlich falsche Antrag muss so beurkundet werden. Die Auslegung, ob die als Feststellungsantrag zu verstehen ist, ist Inhalt und Aufgabe der Entscheidungsgründe.) Beispiel für einen richtigen Antrag: Der Kläger beantragt nunmehr, festzustellen, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat.

Erklärung des Beklagten. Beispiel

Der Beklagte widerspricht der Erledigterklärung und beantragt, die Klage abzuweisen.

Erläuterung

Einleitungssatz, zumeist wegzulassen

unstreitiges Parteivorbringen

streitiger Vortrag des Klägers

Prozessgeschichte

zum ursprünglichen Antrag

zum angeblich erledigenden Ereignis

Daten zur Anhängigkeit und der Rechtshängigkeit

Neuer Antrag des Klägers. Beispiel: Daraufhin erklärt der Kläger in der mündlichen Verhandlung vom... den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. (Dieser eigentlich falsche Antrag muss so beurkundet werden. Die Auslegung, ob die als Feststellungsantrag zu verstehen ist, ist Inhalt und Aufgabe der Entscheidungsgründe.) Beispiel für einen richtigen Antrag: Der Kläger beantragt nunmehr, festzustellen, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat.

Erklärung des Beklagten. Beispiel: Der Beklagte widerspricht der Erledigterklärung und beantragt, die Klage abzuweisen.

Streitiger Vortrag des Beklagten

Gegebenenfalls Replik des Klägers

Prozessgeschichte

Beispiel

Mit der am 19.4.2004 bei Gericht eingegangenen und am 3.5.2004 zugestellten Klage hat der Kläger ursprünglich beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an ihn 2000 € nebst Zinsen in Höhe von... zu zahlen. Am 6. Juni hat der Beklagte an den Kläger 2000 € gezahlt.

Entscheidungsgründe (nach Rechtshängigkeit)
Erläuterung

Die Klage ist begründet, wenn das Gericht feststellt, dass eine bis zu dem erledigenden Ereignis zulässige und begründete Klage nach Rechtshängigkeit gegenstandslos geworden ist.

I.

1.Gegebenenfalls Auslegung (Rücknahme/Verzicht/Säumnis)
2.Zulässigkeit der Klageänderung
3.Sachurteilsvoraussetzungen der geänderten Klage
4.Feststellungsinteresse
Erläuterung

II.

1.ursprünglicher Antrag zulässig
2.Ursprünglicher Antrag begründet
3.Erledigendes Ereignis
4.Nach Rechtshängigkeit
Erläuterung

III.

1.Kosten
2.Vorläufige Vollstreckbarkeit
Entscheidungsgründe (vor Rechtshängigkeit)
Erläuterung

I.

1.Gegebenenfalls Auslegung
2.Zulässigkeit der Klageänderung
3.Sachurteilsvoraussetzungen der geänderten Klage
4.Feststellungsinteresse: Diskussion, ob § 269 Absatz 3 Satz 3 ZPO vorrangig ist bzw. auf ein Feststellungsinteresse für diese Klage verzichtet wird oder ausreicht, dass der Kläger das Interesse behauptet.
Definition
Feststellungsinteresse

Diskussion, ob § 269 Absatz 3 Satz 3 ZPO vorrangig ist bzw. auf ein Feststellungsinteresse für diese Klage verzichtet wird oder ausreicht, dass der Kläger das Interesse behauptet.

Erläuterung

II.

1.Zulässige und begründete ursprüngliche Klage
2.Erledigung vor Rechtshängigkeit
3.Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, § 280 Abs. 1, Abs. 2 BGB
Erläuterung

III.

1.Kosten
2.Vorläufige Vollstreckbarkeit
Teilerledigterklärung
I.übereinstimmende Erklärung
Erläuterung

kein gesonderter Beschluss nach §§ 91a ZPO, Ausnahme: Rechtsstreit erledigt sich vollständig für einen Streitgenossen; gemischte Kostenentscheidung, die wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung einheitlich im Urteil über den nicht erledigten Teil zu treffen ist.

a.Ermittlung der Mehrkosten
Erläuterung

Der auf die Erledigung entfallende Teil ist wie auch bei § 91a ZPO ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Beispiel: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen zu vollstreckender Kosten in Höhe von... ohne Sicherheitsleistung und im übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von...

b.Tatbestand
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