Zum Inhalt springen

Freistellung

Stand 2014/2015 · kein Registerabgleich vermerkt

Änderungen

Noch kein Eintrag.

Jeder Schadensersatzanspruch gewährt i.V.m. Naturalrestitution Freistellung
1.
Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Erfüllung
2.
der Gläubiger kann eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten zu erfüllen haben
→
Rechtsfolge
1.
Gesamtschuldverhältnis, § 421 BGB
2.
Ausgleichspflicht im Innenverhältnis
→
Rechtsfolge
§§ 1606, 1614 Abs. 2 BGB
1.
Unterhaltsverhältnis
2.
Aufwendungen eines Unterhaltspflichtigen, die dem anderen obliegen
→
Rechtsfolge