Vorkaufsrecht
Zivilrecht · Anspruchsgrundlagen · 10 Prüfungspunkte
Rechtsstand: gegen das Änderungsregister 2015–2026 geprüft, keine Treffer. Das Material stammt aus 2014/2015; eine redaktionelle Durchsicht steht aus.
§§ 1098 Abs. 1, 464 Abs. 2, 433 Abs. 1 BGB (Vorkaufsrecht)
1.Wirksamer Erwerb eines Vorkaufsrechtes
2.Vorkaufsfall, §§ 1098 Abs. 1, 463 BGB
Erläuterung
Wirksamer Kaufvertrag zwischen Eigentümer und Drittkäufer
3.Rechtzeitige Ausübung des Vorkaufsrechtes, §§ 1098 Abs. 1, 469 Abs. 2 BGB