§ 343 HGB
- § 343 HGB
- §§ 343 ff. HGB
(1) Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören.
(2) (weggefallen)
2 Fundstellen
- DefinitionenSchema
- HandelsrechtSchema
(1) Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören.
(2) (weggefallen)