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§ 5 ZPO

  • § 5 ZPO
  • §§ 5, 25 ZPO

Mehrere Ansprüche

Mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche werden zusammengerechnet; dies gilt nicht für den Gegenstand der Klage und der Widerklage.

3 Fundstellenin 2 Schemata