§ 5 ZPO
- § 5 ZPO
- §§ 5, 25 ZPO
Mehrere Ansprüche
Mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche werden zusammengerechnet; dies gilt nicht für den Gegenstand der Klage und der Widerklage.
3 Fundstellenin 2 Schemata
- EntscheidungsgründeSchema
[Entscheidungsgründe]
- Haupt- und HilfsantragSchema
Examensprobleme · Examensprobleme › Uneigentliche Hilfsanträge