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§ 662 BGB

  • § 662 BGB
  • §§ 662 ff. BGB
  • §§ 662, 665, 666 BGB
  • §§ 662, 667 BGB

Vertragstypische Pflichten beim Auftrag

Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.

7 Fundstellenin 6 Schemata

  • ArbeitsrechtSchema

    Arbeitsvertrag › Dienstvertrag, § 611 BGB

  • BGB ATSchema

    Postmortale Vollmacht › Vorliegen eines Missbrauchs der postmortalen Vollmacht, wenn Vertreter sie ausübt…

  • Delikts- und SchadensrechtSchema

    Verschulden › Prüfung des Verschuldensmaßstabs

  • VertragsrechtSchema

    Werkvertrag › Abgrenzung

  • Schuldrecht ATSchema

    Ermittlung der Gefälligkeitsart durch Auslegung der Erklärung gem. §§ 133, 157 BGB hinsichtlich der…

  • SurrogatsherausgabeAnspruchsziel