§ 816 BGB
- § 816 Abs. 1 1 BGB
- § 816 Abs. 1 2 BGB
- § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB
- § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB
- § 816 Abs. 2 BGB
- § 816 BGB
- §§ 816 Abs. 1 Satz 2, 819 Abs. 1 BGB
- §§ 816 Abs. 1 Satz 2, 822 BGB
- §§ 816 Abs. 2, 818 Abs. 2 BGB
- §§ 816 und 822 BGB
- §§ 816, 989, 823 BGB
Verfügung eines Nichtberechtigten
(1) Trifft ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand eine Verfügung, die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist, so ist er dem Berechtigten zur Herausgabe des durch die Verfügung Erlangten verpflichtet. Erfolgt die Verfügung unentgeltlich, so trifft die gleiche Verpflichtung denjenigen, welcher auf Grund der Verfügung unmittelbar einen rechtlichen Vorteil erlangt.
(2) Wird an einen Nichtberechtigten eine Leistung bewirkt, die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist, so ist der Nichtberechtigte dem Berechtigten zur Herausgabe des Geleisteten verpflichtet.
33 Fundstellenin 11 Schemata
- 985, 986 und EBVSchema
Rechtsfolge › Anwendbarkeit des § 285 BGB · Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB: · Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB: › §§ 985, 285 BGB, str., Nach ganz h.M. gilt…
- BereicherungsrechtSchema
§ 816 Abs. 1 Satz 1 BGB · § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB › Entgeltliche Verfügung · § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB › Wirksamkeit gegenüber Berechtigten, §§ 932 ff. BGB; § 892 BGB oder § 185 Abs. 2… · Scheitert der gutgläubige Erwerb, zB an § 935 BGB, so kann sich der Berechtigte den Anspruch aus § 816 Abs. 1… · Herausgabe des Erlangten › Nach einem TdL (Theorie der Werthaftung) soll der Umfang der Herausgabepflicht auf… · § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB › Herausgabe des Erlangten
- BGB ATSchema
Lediglich rechtlicher Vorteil, § 107 Fall 1 BGB › Anwendungsbereich über Wortlaut hinaus auch für sog…
- DefinitionenSchema
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
- Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchema
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten (Allgemein) › Voraussetzungen · Rechtsfolge › Endgültiger Rechtswerb und Ausschluss schuldrechtlicher Ansprüche durch § 937 BGB
- Grundstücksrecht ohne GrundpfandrechteSchema
Geltung des § 878 BGB für Verfügungen eines nicht eingetragenen Nichtberechtigten, der mit Einwilligung des… · Eigentumserwerb an Grundstücken › Schutzproblem
- HandelsrechtSchema
Erwerb von Forderungen gegen Dritte, Abtretungsfiktion, § 25 Abs. 1 Satz 2 HGB › Rechtsfolge
- HerausgabeAnspruchsziel
§ 816 Abs. 1 Satz 2 BGB › Unentgeltlichkeit
- Pfandrecht an beweglichen SachenSchema
Ansprüche aus Herausgabe der Valuta (= des Erlangten) · § 816 Abs. 1 1 BGB › Herausgabe der Darlehensvaluta bei wirksamer Verpfändung von einem Nichtberechtigten an…
- Schuldrecht ATSchema
Ansprüche des Neugläubigers bei § 407 BGB · Rechte des Altgläubigers bei § 409 BGB · Schuldnermehrheit
- SurrogatsherausgabeAnspruchsziel