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Anwaltsklausur ÖR

Stand 2014/2015 · Registerabgleich 22.8.2026

Änderungen

Noch kein Eintrag.

Klausurformat: §§ 313, 710 ZPO und Behördenklausur-VwGO/VwVfG nur als Formathinweis; keine inhaltliche Rechtsstand-Prüfung im Einzelschema.

A. Mandantenbegehren
B. Gutachten
1.
Objektive rechtliche Würdigung: Urteilsstil, Aufbau wie Urteil
2.
Taktisches Vorgehen
a.
Sicher
b.
Schnell
c.
Wirkungsvoll
d.
Kosten
e.
Folgerisiken
f.
Immer beachten: Verfahrensfehler können bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens geheilt werden, § 45 VwVfG, und ein Aufhebungsanspruch kann insoweit ausgeschlossen sein, § 46 VwVfG. Auch Ermessensfehler sind in Grenzen heilbar, § 114 Satz 2 VwGO.
C. Schriftsatz / Mandantenschreiben
1.
Schriftsatz
a.
Klage
Klage
1.
den Ablehnungsbescheid des Beklagten vom... in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des... vom... aufzuheben.
2.
den Beklagten zu verpflichten, dem Kläger die beantragte... zu erteilen.
b.
Antrags- oder Klageerwiderung
c.
Widerspruch
d.
Einstweiliger Rechtsschutz
2.
Mandantenschreiben