Anwaltsklausur ÖR
Referendariat · ÖR · 20 Prüfungspunkte
Stand 2014/2015 · gegen das Änderungsregister 2015–2026 geprüft, keine Treffer
Klausurformat: §§ 313, 710 ZPO und Behördenklausur-VwGO/VwVfG nur als Formathinweis; keine inhaltliche Rechtsstand-Prüfung im Einzelschema.
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„Der Mandant begehrt...“, ggf. sinnvolles Vorgehen; Schlusssatz sollte möglichst eine Überleitung zum Gutachten darstellen.
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Sicherste Weg, um Begehren des Mandanten zu erfüllen. Beachte: Rechtslage, Beweislast.
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Einstweiliger Rechtsschutz oder Klage bzw. Widerspruch? Nie: Vergleich.
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Dauerhafte Sicherung der Interessen des Mandanten
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Gerichtliche- und außergerichtliche Kosten, insbesondere Anwaltskosten (bei Drittbeteiligten sind die Beigeladenenkosten zu beachten).
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Reformatio in peius? Aufhebung eines begünstigten Verwaltungsakts?
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Rubrum, Antrag, Aufbau wie Urteil; Begründung: Sachverhalt, Rechtsausführungen (Spitzklammern!)
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Bestimmter Antrag. U.U. Antrag gem. § 162 Abs. 2 VwGO.
Ich beantrage, die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären.
[Anfechtungsklage]
[Anschrift des zuständigen Verwaltungsgerichts]
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des...,
Klägers,
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt...,
gegen
den..., vertreten durch...,
Beklagten.
Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen,
den Bescheid des Beklagten vom... in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom... aufzuheben.
[Leistungsklage]
den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger ... Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Klageerhebung zu zahlen.
[Verpflichtungsklage auf Erlass eines begünstigenden Verwaltungsaktes, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO]
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[Verpflichtungsklage (Bescheidungsklage), § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO]
den Beklagten unter Aufhebung seines Bescheides vom... in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom... zu verpflichten, über den Antrag des Klägers auf... unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts, neu zu entscheiden.
[Feststellungsklage, § 43 VwGO]
festzustellen, dass...
[Fortsetzungsfeststellungsklage, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO]
In der Verwaltungsstreitsache
... ./. ...
Az.: ...
beantrage ich nunmehr,
festzustellen, dass ... rechtswidrig war,
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Kurzrubrum (Az., Müller ./. Land Berlin), Abweisungsantrag. Grds. kein Sachverhaltsvortrag, wenn Antrags- oder Klageschrift vollständig.
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U.U. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO; Antrag auf Feststellung der Notwendigkeit der Zuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren, 80 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG.
[Anschrift Widerspruchsbehörde]
[Betreff unter Angabe des Aktenzeichens]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich an, dass ich von [Name, Anschrift] mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt worden bin. Entsprechende Vollmacht liegt diesem Schreiben im Original an.
[bei Widerspruch gegen einen belastenden VA:]
Mit Bescheid vom..., dem Widerspruchsführer am... zugegangen, haben Sie...
Gegen diesen Bescheid erhebe ich
[bei Widerspruch gegen die Ablehnung eines begünstigenden VAs
Gegen ihren Ablehnungsbescheid mit Datum vom..., dem Widerspruchsführer zugestellt am..., erhebe ich
Widerspruch.
Zur Begründung führe ich aus:
Der Bescheid ist rechtswidrig, weil...
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Bestimmter Antrag. Glaubhaftmachung! Sonst wie Urteil (Sachverhalt, rechtliche Würdigung). Achtung: Kein Antrag auf Feststellung der Notwendigkeit der Zuziehung des Bevollmächtigten! Grund: Vorverfahren kein notwendiger Bestandteil des einstweiligen Rechtsschutzes.
[Langes Rubrum]
In Sachen
des...
Antragstellers,
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt ...
gegen
die..., vertreten durch...
[Kurzrubrum]
In Sachen
... ./. ...
Aktenzeichen: ...
[Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage, § 80 Abs. 5 VwGO]
beantrage ich namens und unter Hinweis auf meine mit der Klageschrift überreichte Vollmacht des Antragstellers,
die aufschiebende Wirkung der Klage des Amtragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom... in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Antragsgegners vom... wiederherzustellen.
Begründung
[Antrag an das Verwaltungsgericht auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs im Abgabenrecht, § 80 Abs. 5 VwGO]
beantrage ich namens und in Vollmacht des vorbezeichneten Antragstellers,
die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers anzuordnen.
[Antrag auf Erlass einer Regelungsanordnung, § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO]
den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu verpflichten, dem Antragsgegner... zu gewähren.
[Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung, § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO]
dem Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufzugeben, ... zu unterlassen.
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Wenn Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung verneint werden, u.U. lt. Bearbeitervermerk zusätzlich zu fertigen. Briefform, keine juristischen Fachtermini.