Anwaltsklausur ÖR
Stand 2014/2015 · Registerabgleich 22.8.2026
Änderungen
Noch kein Eintrag.
Klausurformat: §§ 313, 710 ZPO und Behördenklausur-VwGO/VwVfG nur als Formathinweis; keine inhaltliche Rechtsstand-Prüfung im Einzelschema.
1.
Objektive rechtliche Würdigung: Urteilsstil, Aufbau wie Urteil
2.
Taktisches Vorgehen
a.
Sicher
b.
Schnell
c.
Wirkungsvoll
d.
Kosten
e.
Folgerisiken
f.
Immer beachten: Verfahrensfehler können bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens geheilt werden, § 45 VwVfG, und ein Aufhebungsanspruch kann insoweit ausgeschlossen sein, § 46 VwVfG. Auch Ermessensfehler sind in Grenzen heilbar, § 114 Satz 2 VwGO.