5 bekannte Änderungen, die dieses Schema inhaltlich falsch macht
Dazu 2 Stellen mit tragender Grundstruktur.
Die Änderungen im Einzelnen (7)
§ 23 GVG
§ 23 Nr. 1 GVG: Zuständigkeitsstreitwert des Amtsgerichts von 5.000 EUR auf 10.000 EUR angehoben (Gesetz v. 08.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 318)
Jede Prüfung der sachlichen Zuständigkeit und jede Verweisungsfrage (§ 281 ZPO) rechnet mit falschen Zahlen · geändert seit 1.1.2026
§ 23 GVG
§ 23 Nr. 2 GVG: nachbarrechtliche Streitigkeiten sind dem Amtsgericht streitwertunabhängig zugewiesen
Gegenläufige Zuweisung zur AG-Wertgrenze; in der Zulässigkeit gesondert zu prüfen · geändert seit 1.1.2026
§ 253 ZPO
§ 253 Abs. 3 Nr. 4 ZPO neu: Die Klageschrift soll Angaben zu Bedenken gegen eine Videoverhandlung enthalten
Checkliste der Soll-Angaben erweitert (Mediation, Streitwert, Einzelrichterbedenken, jetzt Videoverhandlung) - Anwaltsklausur · geändert seit 19.7.2024
§ 721 BGB
Akzessorische Gesellschafterhaftung kodifiziert (früher Analogie zu § 128 HGB)
· neu eingefügt seit 1.1.2024
§ 434 BGB
Sachmangelbegriff neu: subjektive, objektive und Montageanforderungen kumulativ
Prüfungsschritt 'Vorrang der Beschaffenheitsvereinbarung' ist falsch; aliud jetzt Abs. 5 · geändert seit 1.1.2022
BVerfG 1 BvR 2835/17 (BND): Grundrechtsbindung nach Art. 1 III GG gilt auch für deutsche Staatsgewalt im Ausland gegenüber Ausländern
Der Streitstand zur territorialen Reichweite des Schutzbereichs ist entschieden; Art. 10 I und Art. 5 I 2 GG gelten auch für Ausländer im Ausland · Rechtsprechung seit 19.5.2020
§ 648 BGB
Sicherungshypothek des Bauunternehmers ist heute § 650e
§ 648 BGB→§ 650e BGB
· umnummeriert seit 1.1.2018
Maschinell aus 469 belegten Änderungen, nicht abschließend. Ersetzt den geltenden Normtext nicht.
Prüfungspunkte aus Assessorklausuren des Zivilrechts: Kauf, Miete, Werk, Gesellschaft, Bürgschaft, Bereicherung, Delikt, Sachenrecht, Besitzschutz, ZPO und Zwangsvollstreckung. Nur die Rechtssätze, ohne Sachverhalte und Parteinamen.