Klausurbearbeitung
Stand 2014/2015 · kein Registerabgleich vermerkt
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1.
Vorarbeit
2.
Prozessualer Aufbau, sofern erforderlich
a.
Auslegung des Rechtsschutzziels, analog § 133 BGB: Darlegen, was der Kläger begehrt: Leistungs-, Gestaltungs-, Feststellungsklage
b.
Zulässigkeit der Klage: Prüfung der Prozessvoraussetzungen
c.
Begründetheit der Klage: Ausgehend vom gestellten Antrag (!) ist eine materielle Prüfung vorzunehmen
3.
Materieller Aufbau
1.
Fallbezogen argumentieren, kein „Abladen von Lehrbuchwissen“, kein „Lehrbuchstil“!
2.
Nachvollziehbare Argumentation, d.h. das Problem bündig erfassen und darlegen und danach die Lösungsmöglichkeiten präzise und folgerichtig darstellen.
3.
Pro- und contra-Argumente entweder wechselseitig gegenüberstellen oder nacheinander vorstellen und anschließend Stellung nehmen.
4.
Fremde Theorien wie eigene Argumente präsentieren. Keine Vertreter nennen, den Theorien keine Namen geben, keine „h.M.“ als solche wiedergeben (im 2. Examen soll jedoch auf höchstrichterliche Rechtsprechung hingewiesen werden).
5.
Streitfälle klausurtaktisch lösen. Einer Position sollte gefolgt werden, wenn es für die Klausur sinnvoll erscheint, d.h. möglichst viele Folgeprobleme aufgeworfen werden.
6.
Niemals den „ich-Stil“ verwenden, z.B. das Medicus’sche „meiner Auffassung nach“ vermeiden. Immer wertneutral formulieren. Beispiele: „Hierfür spricht....“, „dagegen lässt sich einwenden..“.
1.
Rechtssicherheit, Rechtsfriede
c.
Beweisfunktion, z.B. § 125 S. 2 BGB, § 550 BGB, § 766 BGB, § 1154 BGB
d.
Vekehrs- und Vertrauensschutz
2.
Umgehungsgefahr
4.
Besondere Schutzbedürftigkeit
b.
Schuldnerschutz, §§ 404 ff. BGB; § 720 BGB; §§ 768 ff. BGB
d.
Verbraucherschutz
e.
Privilegierung des redlichen Besitzers im EBV und bei Erbschaftsbesitz
f.
Arbeitnehmerschutz: Kündigungsschutz, §§ 662, 626 II BGB; § 1 KSchG; Fürsorgepflichten: §§ 617 ff. BGB; Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs bei gefahrgeneigter Tätigkeit
g.
Schutz des Minderheitsgesellschafters
5.
Risikoverteilung
6.
Interessenkollision
7.
Zweckmäßigkeitserwägungen
8.
Wertungswiderspruch
9.
argumentum a maiore ad minus (= Schlussfolgerung vom Größeren auf das Kleinere)
10.
argumentum e contrario (= Umkehrschluss)