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§ 133 BGB

  • § 133 BGB
  • § 133, 157, 242 BGB
  • §§ 133, 157 BGB
  • §§ 133, 157, 242 BGB

Auslegung einer Willenserklärung

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

39 Fundstellenin 17 Schemata

  • ArbeitsrechtSchema

    Prüfung einer ordentlichen Kündigung

  • BereicherungsrechtSchema

    Rechtsgrundlagen · Irrtum über Leistungsbeziehungen › Denkbar ist, beim Irrtum über Leistungsbeziehungen eine Anweisungslage…

  • BGB ATSchema

    Tatbestand › Objektiver Tatbestand · Willenserklärung › Auslegung · Annahmefähigkeit des Angebots › Widerruf des Angebots bei sog. Freiklausel, § 145 Halbsatz 2 BGB · Kollidierende AGB (teilw. = kreuzende AGB) › Lösungsmöglichkeiten · Inhaltskontrolle › Auslegung · Vertretungsmacht › Umfang

  • DefinitionenSchema

    Schuldübernahme

  • Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchema

    Mittelbare Stellvertretung beim Eigentumserwerb

  • ErbrechtSchema

    Widerruf eines Testaments, § 2253 BGB › Auslegung eines Testaments: · Gemeinschaftliches Testament · Gewillkürte Erbfolge, §§ 1937, 1941 BGB › Inhaltsbestimmung durch Auslegung

  • ErfüllungAnspruchsziel

    Anspruch entstanden › Einigung

  • Familie ErbSchema

    Auslegung eines Testaments: · Bei § 2078 BGB muss die Kausalität zwischen Irrtum und Verfügung positiv vom Anfechtenden nachgewiesen… · Gewillkürte Erbfolge, §§ 1937, 1941 BGB › Inhaltsbestimmung durch Auslegung

  • GrundpfandrechteSchema

    Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Enthaftung einer Sache beim Haftungsverband ist die Beschlagnahme… · Schuldner zahlt: An sich ist es für den Schuldner unerheblich, ob er auf die Forderung oder das dingliche…

  • Grundstücksrecht ohne GrundpfandrechteSchema

    Eigentumserwerb an Grundstücken › Geltung des § 878 BGB für Verfügungen eines nicht eingetragenen…

  • KlausurbearbeitungSchema

    Schrittfolge der Klausurbearbeitung › Prozessualer Aufbau, sofern erforderlich

  • PraxishinweiseSchema

    Sonstiges · Sonstiges › Nie unter ermessensinterpretierende Verwaltungsvorschriften subsumieren, aber der Gedanke kann…

  • Schuldrecht ATSchema

    Gefälligkeitsverhältnis · Vertrag zugunsten Dritter

  • SicherungsübereignungSchema

    Übersicherung › Bei der Sicherungsübereignung eines wechselnden Bestandes (sog. revolvierende Sicherheiten)… · Sittenwidrigkeit einer Sicherungsübereignung

  • VerwaltungsR ATSchema

    Zusicherung, § 38 Abs. 1 VwVfG

  • Verwaltungsrecht ATSchema

    Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) › Legaldefinition in § 35 VwVfG

  • ZPOSchema

    Klageänderung · Gewillkürter Parteiwechsel