§ 20 GG
- Art. 20 Abs. 1und 2 GG
- Art. 20 Abs. 3 GG
- Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 GG
- Art. 20 GG
- Art. 20 I GG
- Art. 20 II 1 GG
- Art. 20 II 2 GG
- Art. 20 II GG
- Art. 20 III GG
- Art. 20 III, 1 III, 20 II 2, 19 IV GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
23 Fundstellenin 7 Schemata
- Definitionen ÖffRechtSchema
- GrundrechteSchema
Bindung an die GRe · Art. 1 I GG (Menschenwürde) › Schutzbereich · Art. 7 GG (Schule)
- PraxishinweiseSchema
Abwehr- und Beseitigungsanspruch, Unterlassungsanspruch › Herleitung dieser Ansprüche
- StaatsorganisationsRSchema
Verankerung: · im GG · Wahlrechtsgrundsätze, Artt. 38 I 1, 28 I 2 GG › Allgemein: Wahlrecht steht grds. allen zu. Jeder darf wählen… · Allgemein: Wahlrecht steht grds. allen zu. Jeder darf wählen und jeder darf gewählt werden. Zulässig ist… · Wahlsystem des Verfassungsgebers: Keine ausdrückliche Regelung. Art. 38 GG legt nur Rahmenbedingungen fest… · Begriff des Rechtsstaatsprinzips str. Als Merkmale anerkannt sind üblicherweise: › Bindung aller Gewalten an…
- StPOSchema
Legalitätsprinzip (auch: Verfolgungs- und Anklagezwang) (Gegenteil: Opportunitätsprinzip) › Bindung der StA… · Verdeckte Ermittlungsführung · Grundsätze der Verfahrensdurchführung und der Beweiserhebung
- VerwaltungsR ATSchema
Verwaltungsvorschriften · Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch: › Höhe der Entschädigung wird von der Behörde festgesetzt…
- Verwaltungsrecht ATSchema
Verletzung einer Amtspflicht › Amtspflichten: Pflichten, die dem Amtswalter gegenüber seinem Dienstherren… · Folgenbeseitigungs- und Unterlassungsansprüche · Erstattungsansprüche