§ 99 GG
- Art. 99 GG
2 Fundstellen
- DefinitionenSchema
- Grundrechte contSchema
Spezifische Rechtsschutzmöglichkeit zur Rüge einer Grundrechtsverletzung: Verfassungsbeschwerde vor dem Verfas
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Spezifische Rechtsschutzmöglichkeit zur Rüge einer Grundrechtsverletzung: Verfassungsbeschwerde vor dem Verfas