Prüfungsschema und Notizen zur ZPO für das Assessorexamen.
2 bekannte Änderungen, die dieses Schema inhaltlich falsch macht
Dazu 3 Stellen mit tragender Grundstruktur.
Die Änderungen im Einzelnen (5)
§ 511 ZPO
§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Berufungssumme von 600 EUR auf 1.000 EUR angehoben
Entscheidet über Rechtsmittelbelehrung und über den Verzicht auf Tatbestand/Entscheidungsgründe (§ 313a ZPO); § 511 Abs. 4 ZPO gewinnt an Bedeutung · geändert seit 1.1.2026
§ 313a ZPO
Mittelbar betroffen: § 313a Abs. 1 ZPO (Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen) knüpft an die Rechtsmittelfähigkeit an
Weil mehr Urteile berufungsunfähig werden, erweitert sich der Anwendungsbereich der Norm · geändert seit 1.1.2026
§ 91a ZPO
Mittelbar betroffen: § 91a Abs. 2 ZPO verweist auf den Beschwerdewert des § 511 ZPO; die Norm selbst ist seit 2004 unverändert
Die Beschwerdefähigkeit der Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung verschiebt sich, ohne dass § 91a ZPO geändert wurde · geändert seit 1.1.2026
§ 253 ZPO
§ 253 Abs. 3 Nr. 4 ZPO neu: Die Klageschrift soll Angaben zu Bedenken gegen eine Videoverhandlung enthalten
Checkliste der Soll-Angaben erweitert (Mediation, Streitwert, Einzelrichterbedenken, jetzt Videoverhandlung) - Anwaltsklausur · geändert seit 19.7.2024
§ 705 BGB
MoPeG: rechtsfähige und nicht rechtsfähige GbR, Gesamthandsprinzip abgeschafft
'Gesamthänderisch gebundenes Sondervermögen' ist falsch · geändert seit 1.1.2024
Maschinell aus 469 belegten Änderungen, nicht abschließend. Ersetzt den geltenden Normtext nicht.