§ 2018 BGB
- § 2018 BGB
- §§ 2018 ff. BGB
Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers
Der Erbe kann von jedem, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer), die Herausgabe des Erlangten verlangen.
5 Fundstellenin 3 Schemata
- ErbrechtSchema
Erbschaftsbesitzer
- Familie ErbSchema
Besonderheiten des Erbschaftsanspruchs gem. §§ 2018 ff. BGB ggü § 985 BGB:
- HerausgabeAnspruchsziel