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§ 631 BGB

  • § 631 Abs. 1 BGB
  • § 631 BGB
  • §§ 631 Abs. 1, 633 Abs. 1 BGB
  • §§ 631, 328 Abs. 1 BGB

Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag

(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

10 Fundstellenin 6 Schemata

  • ArbeitsrechtSchema

    Arbeitsvertrag › Dienstvertrag, § 611 BGB

  • ErfüllungAnspruchsziel

    Definitionsnormen der im BGB typisierten Verträge · §§ 635, 634 Nr. 1 BGB (Nacherfüllung)

  • HerausgabeAnspruchsziel
  • VertragsrechtSchema

    Werkvertrag › Abnahme i.S.d. § 640 BGB · Werkvertrag › Ansprüche des Bestellers aus den §§ 633 ff. BGB · Prüfung von Rücktritt und Minderung gem. §§ 634 Nr. 3 Fall 1 und 2, 636, 323 / 326; 638 BGB

  • KlausurbearbeitungSchema

    Übliche Argumentationsmuster

  • SchadensersatzAnspruchsziel

    § 634 Nr. 4, § 280 ff. / 311a Abs. 2 BGB