§ 125 BGB
- § 125 BGB
- § 125 S. 2 BGB
- § 125 Satz 1 BGB
- § 125 Satz 2 BGB
- §§ 125 Satz 1, 134, 138 BGB
- §§ 125 Satz 1, 311b Abs. 1 BGB
Nichtigkeit wegen Formmangels
Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
16 Fundstellenin 8 Schemata
- BGB ATSchema
Man unterscheidet zwischen dem gesetzlichen und gewillkürten Formzwang. Innerhalb des gesetzlichen Formzwangs… · Form › Prüfung eines Formverstoßes · Prüfung eines Formverstoßes › Rechtsfolge des Formverstoßes
- ErbrechtSchema
Wirksamkeit › Form
- ErfüllungAnspruchsziel
Allgemein: Vertraglicher Primäranspruch › Anspruch entstanden · § 652 Abs. 1 BGB (Zahlung des Mäklerlohns)
- Familie ErbSchema
Eigenhändiges Testament › Voraussetzungen
- Grundstücksrecht ohne GrundpfandrechteSchema
Erwerb der Vormerkung › Ersterwerb
- VertragsrechtSchema
Wohnraummiete, §§ 549 ff. BGB · Ordentliche Kündigung durch den Vermieter im Rahmen eines Wohnraummietvertrags · Leasingvertrag · Maklervertrag
- KlausurbearbeitungSchema
Übliche Argumentationsmuster › Rechtssicherheit, Rechtsfriede
- VerwaltungsR ATSchema
Anspruch aus einem Verwaltungsvertrag · Anspruch aus einem Verwaltungsvertrag › Formelle Rechtmäßigkeit des Vertrages