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§ 107 BGB

  • § 107 BGB
  • §§ 107 ff. BGB

Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

10 Fundstellenin 6 Schemata

  • 985, 986 und EBVSchema

    Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB:

  • BGB ATSchema

    Minderjährige, §§ 2, 106 BGB › Lediglich rechtlicher Vorteil, § 107 Fall 1 BGB · Ein lediglich rechtlicher Vorteil besteht, wenn dem Minderjährigen kein unmittelbarer rechtlicher Nachteil… · Geltung der §§ 104 ff. BGB im nichtrechtsgeschäftlichen Bereich · Geltung der §§ 104 ff. BGB im nichtrechtsgeschäftlichen Bereich › Keine einheitliche Regelung für die übrigen… · Keine einheitliche Regelung für die übrigen Fälle. Vielmehr ist zwischen §§ 827, 828 BGB einerseits und den…

  • DefinitionenSchema

    Sorgerecht, elterliches › Inhalt

  • Familie ErbSchema

    Beschränkung der Vertretungsmacht der Eltern: Grundsätzlich ergibt sich die Vertretungsmacht aus § 1629 I 1…

  • VertragsrechtSchema

    §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 / Abs. 3 BGB › Verletzung vorvertraglicher Pflichten i.S.v. § 241 Abs…

  • KlausurbearbeitungSchema

    Übliche Argumentationsmuster › Besondere Schutzbedürftigkeit