§ 349 BGB
- § 349 BGB
Erklärung des Rücktritts
Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.
10 Fundstellenin 4 Schemata
- DefinitionenSchema
Rechtsgeschäft › Einseitig / Mehrseitig
- VertragsrechtSchema
Rücktritt eines Unternehmers von einem Teilzahlungsgeschäft nach § 503 Abs. 2 BGB · Prüfung von Rücktritt und Minderung gem. §§ 634 Nr. 3 Fall 1 und 2, 636, 323 / 326; 638 BGB · Rücktritt oder Minderung, §§ 437 Nr. 2, 323 / 326 oder 441 BGB · Rücktritt gem. §§ 326 Abs. 5, 323 BGB bei Unmöglichkeit · Rücktritt gem. § 323 BGB bei Pflichtverletzung im Sinne einer Schlechtleistung oder Verzögerung · Rücktritt gem. §§ 346 ff. BGB
- KlausurbearbeitungSchema
Übliche Argumentationsmuster › Rechtssicherheit, Rechtsfriede
- Schuldrecht ATSchema
Rücktrittsrecht bei Verzögerung der Leistung · Rücktritt