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§ 349 BGB

  • § 349 BGB

Erklärung des Rücktritts

Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.

10 Fundstellenin 4 Schemata

  • DefinitionenSchema

    Rechtsgeschäft › Einseitig / Mehrseitig

  • VertragsrechtSchema

    Rücktritt eines Unternehmers von einem Teilzahlungsgeschäft nach § 503 Abs. 2 BGB · Prüfung von Rücktritt und Minderung gem. §§ 634 Nr. 3 Fall 1 und 2, 636, 323 / 326; 638 BGB · Rücktritt oder Minderung, §§ 437 Nr. 2, 323 / 326 oder 441 BGB · Rücktritt gem. §§ 326 Abs. 5, 323 BGB bei Unmöglichkeit · Rücktritt gem. § 323 BGB bei Pflichtverletzung im Sinne einer Schlechtleistung oder Verzögerung · Rücktritt gem. §§ 346 ff. BGB

  • KlausurbearbeitungSchema

    Übliche Argumentationsmuster › Rechtssicherheit, Rechtsfriede

  • Schuldrecht ATSchema

    Rücktrittsrecht bei Verzögerung der Leistung · Rücktritt