Referendariat Strafbefehl
Strafrecht · SR · 15 Prüfungspunkte
Stand 2014/2015 · gegen das Änderungsregister 2015–2026 geprüft, keine Treffer
Strafbefehl, Anklageschrift und Begleitverfügung als Form und Checkliste. Ohne Akteninhalte und Personendaten.
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Den Strafbefehl beantragt die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen, wenn die Rechtsfolgen des § 407 Abs. 2 StPO ausreichen und eine Hauptverhandlung nicht erforderlich erscheint. Gegen Jugendliche ist er ausgeschlossen, gegen Heranwachsende nur bei erwartetem Erwachsenenstrafrecht, §§ 407 ff. StPO, §§ 79, 109 Abs. 2 JGG.
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Der Strafbefehl bezeichnet den Angeklagten, die Tat nach Zeit, Ort und gesetzlicher Bezeichnung, die angewendeten Vorschriften, die Beweismittel, die festgesetzte Rechtsfolge und die Kosten. Mehrere Taten werden als selbständige Handlungen geführt; eine Teileinstellung nach § 154 Abs. 1 StPO ist auszusprechen, soweit nicht verfolgt wird, § 409 StPO.
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Gegen den Strafbefehl ist binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch beim Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zulässig. Er kann auf Beschwerdepunkte beschränkt werden. Unterbleibt er, wird der Strafbefehl rechtskräftig und vollstreckbar, §§ 410, 410 Abs. 3 StPO.