Referendariat Votum
Zivilrecht · ZR · 18 Prüfungspunkte
Stand 2014/2015 · gegen das Änderungsregister 2015–2026 geprüft, keine Treffer
Checkliste für das zivilrichterliche Votum: Formalien, Sachbericht und Stationen der rechtlichen Würdigung.
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Prozessbevollmächtigte gegen Empfangsbekenntnis, Parteien nach § 141 Abs. 1 ZPO, Zeugen mit Abvermerk. Ordnungsgemäße Ladung nach § 270 ZPO ist Voraussetzung eines Versäumnisurteils, § 335 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. Persönliches Erscheinen nach §§ 141, 278 ZPO und Auslagenvorschuss der Zeugen sind festzuhalten.
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Die zuletzt gestellten Anträge sind mit Schriftsatz und Blattzahl festzuhalten. Zu prüfen sind Erledigung, Hinweise nach § 139 ZPO, Klageänderung §§ 263 ff. ZPO, objektive Häufung § 260 ZPO, Klagerücknahme § 269 ZPO, Zinshöhe und Beginn sowie unberechtigte Mahn- und Inkassokosten.
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Der unstreitige Sachstand steht im Indikativ Imperfekt. Er umgrenzt den Streitgegenstand und ist keine Würdigung.
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Die Zulässigkeit bleibt unerwähnt, soweit die Sachurteilsvoraussetzungen unstreitig und unzweifelhaft sind. Sie wird geprüft, wenn begründete Zweifel bestehen, die Parteien darüber streiten oder eine Feststellungsklage zu beurteilen ist. Fehlt angebotene Beweisaufnahme zur Zulässigkeit, ergeht Prozessurteil.