Verwaltungsvollstreckung
Stand 2014/2015 · kein Registerabgleich vermerkt
Änderungen
Noch kein Eintrag.
Geschrieben am Berliner Landesrecht — bitte eigenes Bundesland prüfen
1 bekannte Änderung, die dieses Schema inhaltlich falsch macht
Die Änderungen im Einzelnen (1)
§ 41 VwVfG
Bekanntgabefiktion von drei auf vier Tage verlängert (Post im Inland und elektronische Übermittlung); Postrechtsmodernisierungsgesetz v. 15.07.2024
Alle Fristberechnungen (§ 70 VwGO, § 74 VwGO, § 80 V VwGO) aus 2014 liefern ein falsches Fristende; Altfälle vor 01.01.2025: 3 Tage · geändert seit 1.1.2025
Maschinell aus 469 belegten Änderungen, nicht abschließend. Ersetzt den geltenden Normtext nicht.
Gestrecktes Verfahren, Sofortvollzug, Störer und Eilrechtsschutz. Aus den Protokollen Öffentliches Recht.
I.
Verwaltungsvollstreckung
1.
Drei Vollstreckungswege
2.
Sofortvollzug und unmittelbare Ausführung
3.
Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts
4.
Weitere Vollstreckungsvoraussetzungen
5.
Prüfung der Sofortmaßnahme
6.
Rechtsschutz gegen erledigte Maßnahmen
7.
Erledigung
8.
Vorverfahren nach Erledigung
9.
Anhörung und Bestimmtheit
10.
Störer
11.
Sofortige Vollziehung
12.
Eilrechtsschutz
13.
Androhung und Festsetzung
14.
Verkehrszeichen und Bekanntgabe
15.
Form des Widerspruchs
16.
Bauen und Störer auf fremdem Grund
17.
Kostenbescheid nach Abschleppen
18.
Selbstvornahme des Eigentümers