§ 826 BGB
- § 826 BGB
- §§ 826 i.V.m. 249 BGB
- §§ 826, 840 BGB
Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
10 Fundstellenin 8 Schemata
- 985, 986 und EBVSchema
Schadensersatzansprüche · Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB:
- BGB ATSchema
Weitere Rechte des Getäuschten oder Bedrohten
- DefinitionenSchema
- Delikts- und SchadensrechtSchema
- Familie ErbSchema
Schadensersatzansprüche gegen den Ehegatten bzw. den Ehestörer im Fall einer Ehestörung: ›…
- Pfandrecht an beweglichen SachenSchema
Erlöschen des Pfandrechts
- SchadensersatzAnspruchsziel
- Schuldrecht ATSchema
Vorteile der vertraglichen Haftung i.R.d. VSD