Zum Inhalt springen

§ 826 BGB

  • § 826 BGB
  • §§ 826 i.V.m. 249 BGB
  • §§ 826, 840 BGB

Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

10 Fundstellenin 8 Schemata