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§ 311 BGB

  • § 311 Abs. 1 BGB
  • § 311 Abs. 1, 241 BGB
  • § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB
  • § 311 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB
  • § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB
  • § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB
  • § 311 Abs. 3 BGB
  • § 311 Abs. 3 Satz 1 BGB
  • § 311 Abs. 3 Satz 2 BGB
  • § 311 BGB
  • §§ 311 Abs. 1, 241 Abs. 1 BGB
  • §§ 311 Abs. 1, 241 Abs. 1 i.V.m. 205 BGB

Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse

(1) Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.

(2) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 entsteht auch durch 1.die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, 2.die Anbahnung eines Vertrags, bei welcher der eine Teil im Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte, Rechtsgüter und Interessen gewährt oder ihm diese anvertraut, oder 3.ähnliche geschäftliche Kontakte.

(3) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 kann auch zu Personen entstehen, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen. Ein solches Schuldverhältnis entsteht insbesondere, wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst.

16 Fundstellenin 9 Schemata

  • BGB ATSchema

    Vertretungsmacht › Einschränkungen des Umfangs nach § 181 BGB

  • DefinitionenSchema

    Privatautonomie · Sachenrecht › Grundprinzipien des Sachenrechts (wichtig für Auslegung und Anwendung) · Schuldübernahme · Sicherungsübereignung › Die verschiedenen Rechtsbeziehungen

  • ErfüllungAnspruchsziel

    Allgemein: Vertraglicher Primäranspruch

  • FamilienrechtSchema

    Anspruch auf Eheschließung aus Verlöbnis

  • VertragsrechtSchema

    Abgrenzung der Bürgschaft · §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 / Abs. 3 BGB › Wirksames vorvertragliches Schuldverhältnis i.S.v. § 311… · Wirksames vorvertragliches Schuldverhältnis i.S.v. § 311 Abs. 2, Abs. 3 BGB › Haftung Dritter, § 311 Abs. 3…

  • Rechtshemmende EinwendungenSchema
  • Rechtsvernichtende EinwendungenSchema
  • SchadensersatzAnspruchsziel

    §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 / Abs. 3 BGB (SEA bei Verletzung vorvertraglicher Pflichten) ›…

  • Schuldrecht ATSchema

    Erlöschen / Beendigung eines Schuldverhältnisses