§ 311 BGB
- § 311 Abs. 1 BGB
- § 311 Abs. 1, 241 BGB
- § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB
- § 311 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB
- § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB
- § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB
- § 311 Abs. 3 BGB
- § 311 Abs. 3 Satz 1 BGB
- § 311 Abs. 3 Satz 2 BGB
- § 311 BGB
- §§ 311 Abs. 1, 241 Abs. 1 BGB
- §§ 311 Abs. 1, 241 Abs. 1 i.V.m. 205 BGB
Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
(1) Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.
(2) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 entsteht auch durch 1.die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, 2.die Anbahnung eines Vertrags, bei welcher der eine Teil im Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte, Rechtsgüter und Interessen gewährt oder ihm diese anvertraut, oder 3.ähnliche geschäftliche Kontakte.
(3) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 kann auch zu Personen entstehen, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen. Ein solches Schuldverhältnis entsteht insbesondere, wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst.
16 Fundstellenin 9 Schemata
- BGB ATSchema
Vertretungsmacht › Einschränkungen des Umfangs nach § 181 BGB
- DefinitionenSchema
Privatautonomie · Sachenrecht › Grundprinzipien des Sachenrechts (wichtig für Auslegung und Anwendung) · Schuldübernahme · Sicherungsübereignung › Die verschiedenen Rechtsbeziehungen
- ErfüllungAnspruchsziel
Allgemein: Vertraglicher Primäranspruch
- FamilienrechtSchema
Anspruch auf Eheschließung aus Verlöbnis
- VertragsrechtSchema
Abgrenzung der Bürgschaft · §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 / Abs. 3 BGB › Wirksames vorvertragliches Schuldverhältnis i.S.v. § 311… · Wirksames vorvertragliches Schuldverhältnis i.S.v. § 311 Abs. 2, Abs. 3 BGB › Haftung Dritter, § 311 Abs. 3…
- Rechtshemmende EinwendungenSchema
- Rechtsvernichtende EinwendungenSchema
- SchadensersatzAnspruchsziel
§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 / Abs. 3 BGB (SEA bei Verletzung vorvertraglicher Pflichten) ›…
- Schuldrecht ATSchema
Erlöschen / Beendigung eines Schuldverhältnisses