Funktionelle Zuständigkeit
- Öffentliches Recht
Behördeninterne Geschäftsverteilung, ausnahmsweise ist die Zuständigkeit eines bestimmten Organwalters relevant, z.B. § 26 Abs. 4 ASOG.
Behördeninterne Geschäftsverteilung, ausnahmsweise ist die Zuständigkeit eines bestimmten Organwalters relevant, z.B. § 26 Abs. 4 ASOG.