Zum Inhalt springen

§ 3 ZPO

  • § 3 ZPO
  • §§ 3–9 ZPO
  • §§ 3 ff. ZPO

Wertfestsetzung nach freiem Ermessen

Der Wert wird von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt; es kann eine beantragte Beweisaufnahme sowie von Amts wegen die Einnahme des Augenscheins und die Begutachtung durch Sachverständige anordnen.

4 Fundstellenin 2 Schemata

  • UrteilsformelSchema

    B. Kosten › § 92 Abs. 1 ZPO (Verhältnismäßige Teilung) · C. Vorläufige Vollstreckbarkeit

  • ZulässigkeitSchema

    Sachurteilsvoraussetzungen im weiteren Sinne › Gerichtsbezogene Sachurteilsvoraussetzungen