§ 3 ZPO
- § 3 ZPO
- §§ 3–9 ZPO
- §§ 3 ff. ZPO
Wertfestsetzung nach freiem Ermessen
Der Wert wird von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt; es kann eine beantragte Beweisaufnahme sowie von Amts wegen die Einnahme des Augenscheins und die Begutachtung durch Sachverständige anordnen.
4 Fundstellenin 2 Schemata
- UrteilsformelSchema
B. Kosten › § 92 Abs. 1 ZPO (Verhältnismäßige Teilung) · C. Vorläufige Vollstreckbarkeit
- ZulässigkeitSchema
Sachurteilsvoraussetzungen im weiteren Sinne › Gerichtsbezogene Sachurteilsvoraussetzungen