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~/vertretbar

§ 826 BGB

Zivilrecht

§ 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung)
1.
dem verfolgten Zweck
2.
dem angewandten Mittel
3.
der Zweck-Mittel-Relation
4.
der Gesinnung des Schädigenden bzw.
5.
den eintretenden Folgen.