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~/vertretbar

Ordnungsbehördliche Maßnahme

Öffentliches Recht

Geschrieben am Berliner Landesrecht — bitte eigenes Bundesland prüfen

Rechtmäßigkeit einer Maßnahme der allgemeinen Ordnungsbehörden
b.
Verfahren und Form grds. nach den allgemeinen Regeln
2.
Materielle Rechtmäßigkeit
aa.
spezialgesetzlich, z.B. VersammlungsG
bb.
sonst: § 17 ASOG
b.
Auswahl des richtigen Adressaten (Störer)
c.
Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen, insbesondere Verhältnismäßigkeit
d.
Ordnungsgemäße Ermessensausübung