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Ordnungsbehördliche Maßnahme

Stand 2014/2015 · Registerabgleich 22.8.2026

Änderungen

Noch kein Eintrag.

Geschrieben am Berliner Landesrecht — bitte eigenes Bundesland prüfen

Rechtmäßigkeit einer Maßnahme der allgemeinen Ordnungsbehörden
1.
a.
b.
Verfahren und Form grds. nach den allgemeinen Regeln
2.
Materielle Rechtmäßigkeit
a.
aa.
spezialgesetzlich, z.B. VersammlungsG
bb.
sonst: § 17 ASOG
b.
Auswahl des richtigen Adressaten (Störer)
c.
Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen, insbesondere Verhältnismäßigkeit
d.
Ordnungsgemäße Ermessensausübung