Polizeiliche Maßnahme
Öffentliches Recht
Geschrieben am Berliner Landesrecht — bitte eigenes Bundesland prüfen
1.
Abgrenzung zwischen präventiven (Gefahrenabwehr, § 40 Abs. 1 VwGO) und repressiven (Ermittlung und Verfolgung strafbarer Handlungen, § 23 EGGVG) Maßnahmen nach Zielsetzung des polizeilichen Handelns, u.U. nach Schwerpunkt wenn Handeln beide Elemente aufweist oder sich nicht eindeutig zuordnen lässt.
b.
Verfahren und Form nach allgemeinen Regeln