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Polizeiliche Maßnahme

Stand 2014/2015 · Registerabgleich 22.8.2026

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Geschrieben am Berliner Landesrecht — bitte eigenes Bundesland prüfen

Rechtmäßigkeit einer präventiv-polizeilichen Maßnahme
1.
Abgrenzung zwischen präventiven (Gefahrenabwehr, § 40 Abs. 1 VwGO) und repressiven (Ermittlung und Verfolgung strafbarer Handlungen, § 23 EGGVG) Maßnahmen nach Zielsetzung des polizeilichen Handelns, u.U. nach Schwerpunkt wenn Handeln beide Elemente aufweist oder sich nicht eindeutig zuordnen lässt.
2.
a.
b.
Verfahren und Form nach allgemeinen Regeln
3.
Materielle Rechtmäßigkeit
a.
aa.
Standardmaßnahme
bb.
Polizeiliche Generalklausel, § 17 ASOG
b.
Auswahl des richtigen Adressaten (Störer)
c.
Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen, insbesondere Verhältnismäßigkeit
d.
Ordnungsgemäße Ermessensausübung