Nichtigkeitsfeststellungklage
Öffentliches Recht
Nichtigkeitsfeststellungklage (§ 43 Abs. 1 Alt. 2 VwGO)
1.
Ziel
2.
Besondere Sachurteilsvoraussetzungen
a.
Allgemein
b.
Erforderlichkeit eines Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit bei Behörde gem. § 44 Abs. 5 VwVfG vor Anrufung des Gerichts, str.
+
,Argument: Rechtsschutzbedürfnis entfällt immer dann, wenn der Kläger einen einfacheren rechtlichen Weg wählen kann und ein Antrag nach § 44 Abs. 5 VwVfG ist der einfachere Weg.
3.
Begründetheit