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Nichtigkeitsfeststellungklage

Öffentliches Recht

Nichtigkeitsfeststellungklage (§ 43 Abs. 1 Alt. 2 VwGO)
1.
Ziel
2.
Besondere Sachurteilsvoraussetzungen
a.
Allgemein
b.
Erforderlichkeit eines Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit bei Behörde gem. § 44 Abs. 5 VwVfG vor Anrufung des Gerichts, str.
+
,Argument: Rechtsschutzbedürfnis entfällt immer dann, wenn der Kläger einen einfacheren rechtlichen Weg wählen kann und ein Antrag nach § 44 Abs. 5 VwVfG ist der einfachere Weg.
[h.M.], Argument: Urteil des Gerichts hat eine höhere Bindungswirkung; die beiden Rechtsschutzmöglichkeiten stehen selbständig nebeneinander und nicht in einem Stufenverhältnis, wie beispielsweise das Vorverfahren bei der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage. Betroffener hat ein Wahlrecht.
3.
Begründetheit